MLP Management Solution (D&O)
Als Geschäftsführer einer GmbH oder Manager eines Unternehmens sind Sie vielfältigen Haftungsrisiken ausgesetzt. Schätzungsweise 10.000 Prozesse gegen GmbH-Geschäftsführer jährlich zeigen, dass es unerlässlich ist, sich über seine Rechte und Pflichten sowie den Stand der aktuellen Rechtsprechung genau zu informieren. Immer wieder kommt es aber zu Haftungsfällen in verschiedenen risikobehafteten Bereichen. Das Managerhaftungsrecht, aber auch die Durchgriffshaftung auf den Manager entwickelt sich mit erheblicher Dynamik. Insbesondere in der Unternehmenskrise sind die Geschäftsführer, aber auch die Gesellschafter zur Vermeidung der persönlichen Haftung gefordert.
Eine Absicherung ist für alle Mitglieder der geschäftsführenden Organe (z. B. Vorstand oder Geschäftsführer) und der Kontrollorgane (Aufsichts- / Beiräte) zum Schutz des Privatvermögens dringend erforderlich.
Unternehmensleiter haften in Deutschland:
- im Innenverhältnis gegenüber ihrem Unternehmen.
- im Außenverhältnis gegenüber sonstigen Dritten wie Lieferanten, Abnehmern, Wettbewerbern, Arbeitnehmern und Anteilseignern.
Welche Anforderungen an die Sorgfalt eines Unternehmensleiters gestellt werden, ergibt sich insbesondere aus Generalklauseln im Gesetz (u. a. §§ 93, 116 AktG und §§ 43, 52 GmbHG).
Lassen Sie sich daher umgehend unabhängig beraten!
Die Fragebögen zum Risikoscoring finden Sie unten. Gerne erarbeiten wir die Fragebögen auch im persönlichen Gespräch.